Führerschein weg? wohne jetzt seit 9 jahren in spanien,kann ich auf herrausgabe meines deutschen führerschein bestehen, ist doch ein privates dokument?

4 Antworten

Vielleicht schilderst Du erst mal vvvv, worum es eigentlich geht? Wer hat Dir wo und warum den Führerschein entzogen?

(von vorn, vollständig und verständlich)

brummbaer63 
Fragesteller
 23.11.2022, 22:45

ich schreibe es morgen komplett,aber danke

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Wenn dir in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde, ist ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein ist der Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern, das ist gesetzlich explizit geregt (§ 3 Abs. 2 Saz 3 StVG bzw. § 69 Abs. 3 Satz 2 StGB). Ein Anspruch deinerseits auf Herausgabe besteht nicht, wenn die zugrundeliegenden Entscheidungen rechtskräftig sind.

Es steht dir frei, in Spanien eine Fahrerlaubnis nach den dortigen Voraussetzungen zu beantragen. Diese entfaltet dann aber in Deutschland keine Wirkung, zumindest nicht bis du in Deutschland die Voraussetzungen für die Wiedererteilung erfüllt hast.

"ist doch ein privates dokument?"

Da irrst Du dich aber gewaltig!!!!

Der Führerscheininhaber ist Besitzer, nicht aber Eigentümer!

"Bzgl. der Eigentumsverhältnisse zum Führerschein sind diese wie folgt geregelt: Der Führerscheininhaber ist Besitzer des Führerscheins, aber nicht Eigentümer. Es handelt sich hierbei um ein offizielles, amtliches Dokument über die Fahrerlaubnis, welches Staatseigentum ist."

Answer123  24.11.2022, 13:13

Hast du dafür eine Quelle zur Hand? M. W. ist das beim FS im Gegensatz zum Personalausweis gesetzlich nicht explizit geregelt.

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der Führerschein ist ein Amtliches Dokument, und durch Nichteinhaltung deutscher Gesetze hast du den Besitz daran verwirkt, bis du den Auflagen zur Wiedererteilung nachkommst bleibt er in Verwahrung der Führerscheinstelle.