Energiepauschale für Renter?

3 Antworten

Ich kenne mich da leider nicht wirklich gut aus, was die Voraussetzungen betreffen. Was ich aber weiß ist, dass die Anmeldung deines Vaters bei der Minijob-Zentrale kein übermäßig großer Aufwand ist. Alternativ käme vielleicht die Kleinunternehmer-Regelung infrage. Jedenfalls glaube ich nicht, dass da nachträglich noch viel zu machen ist.

Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Dienstverhältnisses ist in jedem Fall, dass es ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird. Die steuerrechtliche Anerkennung des Vereinbarten setzt voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind und inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen.

Wird nur pro Forma ein Vertrag abgeschlossen, um die EPP zu erhalten (z. B. „Gefälligkeitsverhältnis“), besteht kein Anspruch auf die EPP.

Das ist dann max. gegen eine Honorarrechnung möglich.