Eintrag Grundschuld vor Verkauf löschen?

1 Antwort

Das die Übernahme einer bestehenden Grundschuld vorteilhaft sein soll, kann ih mir nur bei extremen Ausnahmenfällen vorstellen.

Dagegen vereinfacht ein freies Grundbuch die Abwicklung eines Kaufs im Normalfall erheblich. insbesondere, wenn der Käufer finanzieren muss. Für dessen Bank muss ja eine Grundschuld eingetragen werden.

Wenn dann noch eine Grund drin ist, die schon gelöscht sein könnte, kann man keine Abtretung mehr machen. Dann muss dann schnell gelöscht werden.

Daher betragt spätestens mit dem Kaufvertrag die Löschung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung