Einmaliges Einkommen+Rente

1 Antwort

  • man hat Dich richtig informiert, die Summe, die Dir durch den Vergleich zufließt, wird nicht auf die 400,- Euro Zuverdienstgrenze angerechnet.

  • ja, die 400,- Euro, die über die Minijobzentrale abgerechnet werden, werden auch der RV bekannt.

  • Krankenversicherung: da kann es zu einer Nachforderung kommen, aber es ist natürlich die damalige Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen.