In der Politik heißt es ja "wer zahlt, schafft an", aber hier wird es nicht so sein. Wenn die Mutter demenzkrank ist, wird sie sicher einen Betreuer haben und wenn bei dem in der Bestallungsurkunde drinsteht, daß er das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Dame hat, dann bestimmt der Betreuer in welchem Heim die Dame versorgt wird.

...zur Antwort

Würde Dir raten, ein Attest vom Arzt mit den Änderungen zu Deiner alten Krankheit der privaten Krankenkasse vorzulegen, dann könnten die vielleicht von dem bisher erhobenen Risikozuschlag in Zukunft absehen.

...zur Antwort

Also ich würde auf jeden Fall Deiner Krankenkasse Bescheid geben, denn Du wirst ja über Deinen Ehemann familienversichert sein, nicht daß Du da eine Grenze vom Einkommen überschreitest. Da Du vom Arbeitsamt keine Leistungen bekommst, wird Dir auch nichts abgezogen - da Du aber dort gemeldet bist, würde ich trotzdem kurz Bescheid sagen. Und bei der Steuererklärung für 2009 (die Ihr nächstes Jahr macht) solltest Du die Einnahmen auf jeden Fall angeben. Wenn das wirklich nur ein einmaliger Auftrag ist, glaube ich nicht, daß Du das extra anmelden mußt. Beratertätigkeit wäre eh eine freiberufliche Sache, für die man kein Gewerbe anmelden muß.

...zur Antwort

Der Staat übernimmt die Kosten und wenn es möglich ist, holt er sich einen kleinen Teil davon von den Eltern zurück. Wobei das meist nicht klappt, da die Eltern kein oder zu wenig Einkommen haben und die Tagesstätze im Kinderheim sind sehr hoch.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.