Einkommenssteuererklärung. Anlage S oder Anlage G?

2 Antworten

Da Du weder Arzt, Steuerberater, Rechtsanwalt, oder sonstiger Freiberufler, sondern ein Händler, also Gewerbetreibender bist, natürlich Anlage "G."

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Das ist ein Gewerbe, also Anlage G.

.

S ist für Freiberufler und diverse andere Sachen. Wirf ruig mal einen interessierten Blick drauf:

Speziell die letzte Zeile (2. Seite) ist interessant, wenn man z. B. als Übungsleiter im Verein oder für Vorträge an der Vokshochschule mehr Geld als den Freibetrag erhält.