Eine geschenkte Aktie, die bei Arbeitsbeendigung zurückgegeben werden muss?

2 Antworten

Gar nicht, und wenn, würde das der Arbeitgeber automatisch vornehmen oder alternativ auf eine evtl. Steuerpflicht hinweisen.

Im Steuerrecht gilt der vergüns­tigte Bezug von Beleg­schafts­aktien als „geld­werter Vorteil“ und müsste wie das Gehalt versteuert werden. Es gibt aber eine Frei­grenze von 360 Euro. Bis zu diesem Betrag bleiben Vergüns­tigungen zum Beispiel in Form von Gratis­aktien steuerfrei.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Fi21r 
Fragesteller
 07.03.2021, 11:38

Vielen Dank. Dieser Hinweis ist sehr hilfreich.

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