Abwasserentsorgung, Wasserversorgung?

1 Antwort

So ordnen wir mal:

Ein Grundstück 2 Häuser, also eine Immobilie bestehend aus 2 Häusern. Eigentumsverhältnisse Gemeinsames Eigentum 2 Eheleute mit ideellen Anteilen.

Anteile 1/3 eine Ehepaar und 2/3 das 2. Ehepaar, ein Ehepartner verstorben. Erben wurden nicht benannt. Vermutlich die Witwe.

Wasserverband liefert frisch-Wasser auf Grund von Satzungen. Verträge werden also durch Abnahme eingegangen. Man kann also nicht von alten Verträgen sprechen und auf Bestand bestehen. Weil, sobald man Wasser abnimmt den Vertrag eingeht und die Satzungen anerkennt.

Fakt ist es wurde ja rechtsverbindlich abgerechnet und gezahlt in der Vergangenheit. Bis zu diesem Zeitpunkt ist alles abgegolten und erledigt. Nachträgliche Berechnungen können nicht stattfinden.

Es geht also um zukünftige Abrechnungen und Lastschriften in diesem Zusammenhang. Da würde ich mal bei den Lastschrift anfangen. Die ist ja uralt und nicht mehr rechtskräftig, weil sich die gesetzlichen Dinge zu Lastschriften geändert haben. Man wird also die Lastschriften auch jahre zurückbuchen lassen können, wenn man will. Weil Formfehler in der Abbuchungserlaubnis, Rechtsbelehrung wg. Rückbuchungen fehlt. Deshalb wollen die eine Neue Erlaubnis.

Zu dem Rechtsverhältnis der Immobilie mit 2 Häusern, ist es so, das jeder der Miteigentümer gesamtschuldnerisch haftet. Also der Abwasserverband muss sich nicht an jeden einzelnen wenden, mit Abrechnung und Zahlung, sondern nur an einen. Der muss zahlen und kann dann die Rechnung aufteilen und Teile von den Miteigentümer fordern. Das wird der Hintergrund der ganzen Sache sein.

Wie aber die 2 Wasseruhren in die Abrechnung dann passen sollen, weis ich auch nicht, weil es sind ja Wasseruhren des Verbandes, die zur Abrechnung dort vorhanden sind. Die Uhr-Nr. müssen ja dort auftauchen, beide.