Drogenhandel?

3 Antworten

Auch Schmerzmittel können unter das BTMG fallen, also durchaus zu Drogen gehören. In deiner ersten Frage war es übrigens noch dein Geld und Spray.

Weil dir langweilig war, ziehst du mit einem vermeintlichen Heroinhändler los, zum Drogenverkauf? Und wirst dann zufällig mit seinem Geld erwischt?

Wenn du damit nichts zu tun hattest, warum machst du dir Sorgen, dass du eventuell auf Video aufgenommen wurdest? Irgendwas stimmt doch an deiner Story nicht. Warum fühlst du dich schuldig?

Sofern irgendwas an deiner Geschichte stimmt, solltest du wahrheitsgemäß bei der Politei bzw. vor Gericht aussagen. Verweigern darfst du die Aussage nur, wenn du dich bei wahrheitsgemäßer Aussage selbst einer Straftat bezichtigen würdest. Und Falschaussagen sind auch strafbar.

Dweeb 
Fragesteller
 17.09.2023, 01:10

Erstens erzählte mir mein Ex-Freund, dass es ein Schmerzmittel sei und man es nur auf Rezept kaufen könne. Als mir die Polizei eine E-Mail brachte, in der es um Drogenhandel, insbesondere Heroin, ging, und ich meinen Freund mit der Wahrheit konfrontierte, bestritt er dies. Zweitens fühle ich mich schuldig, weil ich nicht damit gerechnet habe, an diesem den Menschen zugefügten Schaden beteiligt oder Zeuge zu sein, weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass es sich dabei um Betäubungsmittel handelt. Drittens ließ mein Freund, als er andere Materialien holen ging, die Tüte mit 250 Euro und Pfefferspray bei mir, aber ich habe das Gefühl, dass er sich dessen bewusst war, und ich fragte mich, ob die Polizei mich gefilmt hat, als ich neben ihm stand, weil er es war Menschen diese Materialien weiterzugeben, und könnte die Polizei das Video dem Gericht vorlegen? Ich bin besorgt, das ist normal, denn einmal bin ich einer so gefährlichen Situation ausgesetzt und brauche niemanden, der mich konsultieren kann, da ich noch nichts über den Fall weiß, also habe ich mich an Sie gewandt.

0

Du kannst Dir nur einen Anwalt nehmen und auspacken was Du weißt über Deinen Freund

Ob der Richter Dir glaubt , dass Dir die Tüte untergejubelt wurde weiß ich nicht.Das muss Dein Anwalt verhandeln

Wer sich mit einem Drogenhändler abgibt:

Selbst Schuld!

Gehe zum Anwalt, PUNKT!