Handyvertrag absetzen - Angabe des Firmennamens zwingend notwendig?

2 Antworten

Als Einzelunternehmerin hast du rechtlich gesehen keinen Firmennamen.

Auf allen Rechnungen reicht es, wenn dein Name draufsteht.

Vielen Dank für die super schnelle Antwort! :)

0

Genau das ist das Problem: dieses Angebot gilt für Privatkunden.

Geschäftskunden sind Vorsteuer abzugsberechtigt - Insofern unterscheiden die Vertragsanbieter zwischen Privat-und Geschäftskunden.

Wenn du als privater Firmeninhaber dein privates Mobiltelefon ausschließlich geschäftlich verwendest und das per Einzelverbindungsnachweis dem FA nachweisen könntest - kein Problem.

Aber vermutlich willst du eine Flatrate für Telefon und Internet buchen???

Also das Handy inkl Vertrag wird ausschließlich gewerblich genutzt. Ich habe ein separates privates Handy inkl Vertrag, das nicht über die Firma läuft.

Da ist denke ich eine Flatrate vorhanden, aber ich bekomme ja dennoch einen Einzelverbindungsnachweis und könnte das damit angeben?

0