Darf Vermieter Einfahrt blockieren?

4 Antworten

Erstmal gilt es zu klären wie die Situation rechtlich ist. Ist für das hintere Haus ein Wegerecht eingetragen? Oder ist es eine gemeinsame WEG? Hast du den Parkplatz mit gemietet?

..dann kann man schauen auf welcher Basis du rechtlich gesehen vorgehen kannst. Es ist eine rein zivilrechtliche Sache. Aber je nach der vertraglichen Situation ist vlt auch dein Vermieter dein Ansprechpartner.

Lukas357 
Fragesteller
 19.06.2023, 20:08

Danke für deine Antwort. Der Parkplatz wird den Mietern zur Verfügung gestellt. Eine Miete wurde hierfür nicht vereinbart. Zu den Besitzverhältnissen kann ich aktuell noch nichts sagen, die beiden Gebäude wurden aber zusammen erbaut und vermutlich an Investoren verkauft, zumindest gibt's für beide Häuser eine Hausverwaltung die die beiden Gebäude betreut. Da meine Wohnung ausschließlich über die Zufahrt zu erreichen ist müsste hierfür ja mindestens ein Weggerecht bestehen wenn nicht sogar mein Vermieter einen Anteil an der Einfahrt mit erworben haben? Mehr kann ich leider heute nicht sagen und müsste ich in Erfahrung bringen . Ich lote gerade meine Möglichkeiten aus

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Lukas357 
Fragesteller
 21.06.2023, 13:48

Habe von der Hausverwaltung erfahren dass es kein Wegerecht gibt. Die Einfahrt ist anteilig an alle Parteien der beiden Häuser aufgeteilt. Mein Vermieter hat also genauso einen Anteil an der Einfahrt wie der Verursacher des ärgers, vermutlich gehört ihm wesentlich mehr weil er ein paar mehr Mietwohnungen dort besitzt, dennoch würde ich jetzt behaupten darf er das dennoch auf keinen Fall, oder?

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Lukas357 
Fragesteller
 22.06.2023, 10:07

Habe von der Hausverwaltung erfahren dass es kein Wegerecht gibt. Die Einfahrt ist anteilig an alle Parteien der beiden Häuser aufgeteilt. Mein Vermieter hat also genauso einen Anteil an der Einfahrt wie der Verursacher des ärgers, vermutlich gehört ihm wesentlich mehr weil er ein paar mehr Mietwohnungen dort besitzt, dennoch würde ich jetzt behaupten darf er das dennoch auf keinen Fall, oder?

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Nun blockiert ein Besitzer, dem das vordere Haus in weiten Teilen gehört

was heisst das?

wem gehört der Weg?

der Stadt oder dem ersten Haus oder dem zweiten, oder wer hat das Nutzungsrecht?

Mein Onkel wohnt ca 100 Meter von der Strasse weg, der gepflasterte Weg zu seinem Hausgehört ihm, auch auf eigene Kosten gepflastert...

Er hat 2 Grundstücke an dem Weg damals verkauft, die beiden Häuser haben ihre Garagen zum Weg hin gebaut, aber nicht bedacht, das es ein Privatstrasse ist...sie können somit ihre Garagen nicht nutzen...das heisst es ist nicht ihr Eigentum.

Aus deiner Frage kann man keine Details erkennen....

Nur das es eine Zufahrt da gibt, heisst noch lange nicht, das du bis zur Haustüre fahren kannst bzw darfst...

klar kannst du klagen...aber wenn dem ersten Haus der weg bzw Strasse gehört, hast du eben Pech gehabt...

Frag doch mal deinen Vermieter, wie die Situation dort aussieht....

Mein Onkel hätte der Zufahrt zugestimmt aber nur gegen Beteiligung der Streukosten etcetc...das wollten die beiden Hausbesitzer aber nicht...

Jetzt haben sie eine unbenutzbare Garage.... nochdazu hat mein Onkel vor deren Häuser Pfähle eingeschlagen auf seiner Strasse...

also mach dich erstmal kundig.... niemand hier weiß, wie die Situation da genau ist.

Wende Dich bitte an Deinen Vermieter, denn der kann Dir beantworten, ob es eine gemeinschaftliche Einfahrt ist oder zumindest ein eingetragenes Wegerecht gibt.

Lukas357 
Fragesteller
 20.06.2023, 09:02

Danke für die Rückinfos von euch. Habe das Thema an die Hausverwaltung zur Klärung weitergegeben und muss jetzt vorerst abwarten

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Wenn Du den Parplatz nicht gemietet hast, dieser dir gar nicht per MV zusteht, dann steht dir auch kein Durchfahrtsrecht zu.

Und zu Fuß kommst Du ja sicherlich zum hinteren Haus!?!

Frage deinen Vermieter, ob Du den Parkplatz mieten kannst. Denn spätestens dann muss Dein Vermieter sicherstellen, dass Du den angemieteten Parkplatz auch erreichst!