Meine Tochter ist mit dem Fahrrad gegen ein falsch geparktes Auto gefahren. Muss ich haften?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke sich hier auf eine Aussage zur Haftungspflicht zu machen würde auch einem Anwalt schwer fallen.

Ich würde einfach die Privathaftpflicht kontaktieren und den Fall schildern und dann abwarten ob Ansprüch geltend gemacht werden.

Grundsätzlich gibt es viele Urteile bei denen es auch auf das Alter des Kindes ankommt und wie weit dieses grundsätzlich überhaupt haftbar gemacht werden kann.

Wenn Der wirklich falsch geparkt hat, könnte er mitschuld sein.

Im übrigen kommt es auf das Alter des Kindes an. Unter 7 nein, ab 7 Haftung des Kindes, aber kein Problem der Eltern, entweder Familienversicherung, dann nehmen die sich der Sache an. Wenn nicht versichert ein Problem des Geschädigten abzuwarten, bis das Kind volljährig ist.