Darf man als Betreuter mit Einwilligungsvorbehalt in die Kontoauszüge gucken?

2 Antworten

Selbstverständlich hast Du auch als betreute Person Anspruch darauf Einblick in Deine Kontoauszüge zu nehmen.

Was ist eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt?

Der Einwilligungsvorbehalt bedeutet, dass die betreute Person zur Rechtswirksamkeit einer Willenserklärung, die in den Aufgabenkreis des Betreuers fällt, dessen Einwilligung bedarf.

will heissen, der Betreuer entscheidet darüber, ob du etwas zu sehen bekommst.

Das liegt am Charakter des Betreuers, das kann hier niemand wissen.

BVB565 
Fragesteller
 17.10.2023, 21:49

Es muss eine Grundlage geben, wonach der Betreute in die Kontoauszüge gucken kann, auch, weil der Betreuer ja vor dem Betreuungsgericht Rechenschaft über die Verwendung der Gelder ablegen muss. Es soll jemand geben, der etwas haben möchte und das wird durch den Betreuer verwehrt. Wenn man als Betreuter nicht in die Kontoauszüge gucken kann, dann wäre man ja dem Betreuer schutzlos ausgeliefert und der kann dann machen, was er will.

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tellerchen  17.10.2023, 21:59
@BVB565

"Wenn man als Betreuter nicht in die Kontoauszüge gucken kann, dann wäre man ja dem Betreuer schutzlos ausgeliefert und der kann dann machen, was er will."

ja ... da hast du völlig Recht, und das wird in vielen Fällen auch gemacht, dazu kam vor 2 Monaten irgendwo in den 3ten Tv ... glaube BR oder SWR war das.... der hatte nix mehr.... Auto weg...verkauft... Haus weg und Konto auch leer... und der Betreuter hat das nur mit Unterstützung von Bekannten, die sich an das Gericht gewendet, und einen Betreuerwechsel verlangt hatten durch eigenen Anwalt...

Der Betreuter hatte nix mehr.... nix wertvolles...

Betreuer kann jeder werden, da brauch man nicht einmal bestimmte Berufe dafür, in der Regel machen das Anwälte, die vom Gericht dazu bestellt wurden.

ich bion nur froh, das ich damals bei meiner Mutter die Vormundschaft hatte, die sie mir durch die Vorsogevollmacht gegeben hatte durch einen belanglosen Tip eines Notarstermines 3 jahre, bevor sie krank und dement wurde... nicht auszudenken, was sonst passiert wäre...

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tellerchen  17.10.2023, 22:10
@tellerchen

übrigens... in der erwähnten Reportage haben die Bekannten von dem Betreuten gewonnen und der Betreuer wurde vom Gericht ausgewechselt, hat einer der Bekannten des Betreuten jetzt... aber das bringt ihm nix wieder, derzeit versucht er auf dem Gerichtswege das verkaufte vom ehemaligen Betreuer auf dem gerichtlichen wege wieder zubekommen, aber der ehemalige Betreuer scheint kein Vermögen mehr zu haben, leider liß die TV Reportage offen, ob er Erfolg hatte ...der letzte Satz in der Reportage war, das der Betreute sagte "Ich habe meine Freiheit wieder" weil jetzt ein guter Bekannter bzw Verwandter die Betreuung übernommen hatte....

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