Aufhebung einer Betreuung und des Einwilligungsvorbehaltes bei der Bank, wie gehe ich nun vor?

1 Antwort

Ist die Betreuung denn durch Gericht nach Ablauf der 5 Jahre aufgehoben worden oder früher unter Einwilligungsvorbehalt des Betreuers?

In letzterem Fall muss natürlich alles in rechtlich einwandfreier Form bei der Bank vorliegen. Einfache Kopieen dürften da nicht reichen. Der Betreuer muss das gegenüber der Bank bestätigen und die gerichtliche Aufhebung muss auch als Original vorliegen.

Also alle mitnehmen und zur Bank gehen und besprechen. Wenn was fehlt nachreichen.

Hallo hildefeuer sie wurde auf eigener Bitte aufgehoben sie lief bei diesem Betreuer aber gerade 2 Jahre insgesamt länger, der Betreuer war dabei als ich das Original beim letzten Mal abgegeben habe und hat dies auch bestätigt, die Frau bei der Bank sagte jetzt aber sie brauch nochmal ein Schreiben wo schriftlich steht das der einwilligungsvorbehalt aufgehoben ist, was aber wenn ich den Betreuer nicht dazu bekomme weil keine Antwort kommt ? Die Betreuung wurde nicht o

hne Grund aufgehoben, der Betreuer war sehr unzuverlässig.

Danke für die schnelle Antwort

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@AnOis

Ich denke, dann musst Du Dich an das Gericht wenden, mit der Bitte das zu bestätigen.

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@AnOis

Der Aufhebungsbeschluss beendet das gesamte Betreuungsverfahren incl.des Einwilligungsvorbehaltes.

Wende Dich an den Vorgesetzten der Bankmitarbeiterin und bitte diesen, die Bankmitarbeiterin auf Ihren Irrtum aufmerksam zu machen.

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@Novosibirsk

P.S.

Einen Eineilligungsvorbehalt ohne Betreuungsbeschluss gibt es nicht, da dieserselbst ein Teil des Betreuungsbeschlusses ist.

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