Darf ich bei Regelinsolvenz Geldgeschenke annehmen?

2 Antworten

Natürlich, wer soll es Dir verbieten?

Die Frage wäre, ob es dem Treuhänder gemeldet werden muss um ggf. einen Teil für die Schuldentilgung zu verwenden, oder nciht.

Ein Geburtstagsgeschenk von 100,- Euro, damit Du dir einen Wunsch erfüllen kannst, bleibt natürlich unberücksichtigt.

50.000,- Euro vom Erbonkel sind natürlich, wie auch eine Erbschaft für die Schuldentilgung einzusetzen.

Ja darfst du !

"Im Insolvenzverfahren lohnt sich das Lottospiel noch weniger als sonst. Denn sollte der unwahrscheinliche Fall eines Gewinns eintreten, so ist dieser zur Hälfte herauszugeben. Das gleiche gilt für ein teures Geschenk.

 Erst nach Ankündigung der Restschuldbefreiung, gehört der Lottogewinn dem Schuldner in der Insolvenz in voller Höhe."

" In der Wohlverhaltensperiode gelten bereits andere Regeln. So dürfen Lottogewinne und Geschenke in voller Höhe behalten werden. Ein Erbe ist nur noch zur Hälfte herauszugeben."

http://www.ahs-kanzlei.de/2014/12/geschenk-lottogewinn-insolvenz/

Vielleicht konnte ich helfen . Auch Herr oder Frau Google hilft !

Gruß Z... .