Darf Hausbesitzer eine verbieten auf dem Gehweg vor seinem Haus zu gehen?

2 Antworten

Der Gehweg vor dem Haus dürfte in so ziemlich jeder Gemeinde in Deutschland der Gemeinde gehören, es wird lediglich die Pflicht zum Erhalt der Verkehrssicherheit des öffentlichen Gehwegs an des Hausbesitzer an dessen Grundstück der Gehweg grenzt übertragen.

Außnahme:
Es handelt sich um eine Privatstraße o.Ä.

Öffentlich heißt ja nicht umsonst so. Auf Privatwege schon.