Kation nach Tod der Oma ohne Erbschein?

1 Antwort

Ja, der Vermieter darf sich absichern, indem er einen Erbschein verlangt.

Die Genossenschaftsanteile meiner Mutter hätte ich auch nicht ohne Erbschein bekommen, obwohl ich die Wohnung kündigen durfte etc..

Was möchtest Du wissen?