Darf die Bank überhaupt Porto verlangen, weil sie mir die Auszüge zusendet zum Quartalsende?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Betrachten wir es doch einmal realistisch:

Ob die Banken eine Position "Portkosten" ausweisen oder stattdessen die Grundgebühren erhöhen oder Guthabenzinssätze senken, bleibt sich doch gleich - der Kunde zahlt am Ende alles!

Aber diejenigen Kontoinhaber, die ihre Auszüge regelmässig selber ausdrucken -egal ob online oder in der Bankfiliale- brauchen keine Portokosten zu zahlen; dass ist doch fair.

Die Bank darf das nicht! Dies ist durch obergerichtliche Entscheidungen in Deutschland längst geklärt. Leider geht man hier immer wieder auf "Dummenfang". vergl. LG Frankfurt 2-25 O 260/10; BGH XI ZR 5/97 und XI ZR 296/96 vom 21.10.1997; BGH XI ZR 197/00 vom 13.02.2001 Unter dem Stichwort Unerlaubte Bankgebühren bekommt man alle Informationen.

Ja, sie darf wenn sie dir auch weitere (kostenlose) Alternativen bietet, dass du an deinen Kontoauszug kommst. Und da die meisten Banken - oder zumindest alle, die ich kenne - die Möglichkeit bieten, sich die Auszüge selbst zu am Drucker zu ziehen, ist die Zusendung nur eine weitere Servicedienstleistung die berechnet werden kann. Manche Banken verlangen dann nur die Portokosten als Auslagenersatz, andere Banken gleich eine saftige Gebühr.