darf der vermieter die einzugsermächtigung ausser für miete für nebenkostennachzahlung nutzen?

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I.d.R. ja, denn die Ermächtigung ermächtigt den Gläubiger i.d.R. fällige Forderungen vom Konto einzuziehen. Es ist jedoch kein Problem. Wenn die Forderung bestritten wird, einfach um die Rückzahlung bitten. Anderenfalls innerhalb von 6 Wochen die Lastschrift bei der eigenen Bank zurückbuchen lassen.