Darf der Jobcenter mir die Genehmigung einer Wohnung verweigern ?

2 Antworten

Das Jobcenter hat seine, örtlich bestimmten, Grenzen, was angemessener Wohnraum kosten darf.

Wenn Du sagst, "ich zahle die Differenz selbst" (leider sagst Du nicht, wie groß die in diesem Fall ist), dann geht das vom Regelsatz ab. Der aber ist frür Strom, Lebensmittel usw.

Bei drohender Obdachlosigkeit, kann wohl in bestimmten Fällen die normale Grenze etwas überschritten werden. In Berlin wohl von 411,- bis zu 425,- mtl (ich bin mir da wegen der Werte nicht sicher).

Im Zweifel hilft nur Widerspruch gegen die Entscheidung und ggf. Klage. Aber weitersuchen ist praktikabler.

Also Genossenschaftsanteile werden nicht übernommen. Dass du die Mehrkosten übernimmst, musst du schriftlich erklären. Wenn das JobCenter dennoch die Übernahme der maximalen Miethöhe verweigert, dann bleibt nichts weiter übrig als Widerspruch einzulegen und anschließen zu klagen. Der Richter wird dann selbst sagen, ob du die Wohnung haben darfst oder nicht. :)

Wenn deine derzeitige Wohnung bereits gekündigt ist und dir Obdachlosigkeit droht, kannst du einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen. Wie erfolgsversprechend alles ist, kann ich es so genau nicht sagen.