Chefin zahlt Überstunden nicht?

4 Antworten

Moin!

Ich weiß ja nicht wie voll dein Stundenkonto ist,jedoch habe ich einst vom großen Geld aus kleinem Gehalt geträumt. Ich beantragte meine besagten, doch einigen Dutzend Überstunden zur Auszahlung, in Gedanken schon in meinem geplanten Urlaub, ehrlich gesagt schon alles verplant gehabt von dem "riesen Betrag" für meine damaligen Verhältnisse war das sehr viel Geld. Jedoch freute sich das Finanzamt mit mir... Fast die Hälfte der erschlichenen Leistung, welche ich mühselig er-sessen, ver-fressen und be-messen habe wurde mir an Steuern aufgebrummt, ich weiß nicht wie das heute ist, hätte ich jedoch die Wahl gehabt, für 30 Minuten Geld, 60 Minuten Zeit tot schlagen zu müssen, oder zuhause zu sitzen, na da fällt die Wahl wohl nicht schwer...

Grüße.

Bommsai (1312)

was ich damit sagen wollte, feier die ab wenn´s viele sind...

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Dann bummele sie - soweit sie vorher seitens der Chefin gefordert / "bewilligt"/ abgesprochen waren und auch nachweisbar sind - ab.

Du hast keinen Anspruch auf Auszahlung, soweit dies nicht entsprechend im AV als vereinbart gilt.

Selbst das wird in den nächsten Monaten nicht gehen da wir vor kurzem eine Neueröffnung eines Cafés hatten ich stehe da jetzt 10 Stunden alleine drin,und da der Umsatz im Moment minimal ist,wird sich das auch nicht ändern da sie keine zweite Kraft bezahlen kann,und ich meine mit nächster Zeit mindestens noch ein halbes Jahr,und bis dahin haben sich meine Überstunden auf über 300 Std angesammelt

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@Bettina222222

Dann kannst Du Dir aussuchen ob Du auf die Auszahlung Deiner Überstunden bestehst - oder sie möglicherweise / absehbar in den Wind schreiben kannst.

Mal realistisch - was macht denn Deine Chefin, wenn Du Dir morgen ein Bein brichst?

Ansonsten lasse Dir Deine Überstunden wöchentlich !! von Deiner Chefin abzeichnen. Übrigens - Arbeitszeitgesetz - höchstzulässige Arbeitsdauer 8 Stunden pro Tag - für kurze !! Zeit auch bis zu 10 Stunden ..... wenn entsprechender Zeitausgleich erfolgt.

https://efarbeitsrecht.net/taegliche-hoechstarbeitszeit/

Gemäß § 3 Satz 2 ArbZG kann die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden

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Ich habe ihr gesagt sie soll sich selbst in den laden stellen,mich auf Kurzarbeit,dann hat sie diese Ausgaben nicht,will sie nicht,sie könnte sich ja schmutzig machen, gleichzeitig wenn ich anfange mit ihr über geld zu reden schaltet sie auf Durchzug,und sagt wir machen das schon irgendwie und irgendwann,aber ich finde das ist einfach ätzend Verhalten

Der erste Blick ist in den Arbeitsvertrag was da geregelt ist, der nächste Blick ist in die AZO wegen der Arbeitszeiten und der nächste Weg ist sich einen anderen Job zu suchen