Bürgergeld neben BAB beziehen?

2 Antworten

Der erhöhte Freibetrag bei der Anrechnung des Azubi-Lohns in der Bedarfsgemeinschaft hat doch nichts damit zu tun, dass aufstockendes Bürgergeld beim Bezug von BAB auch weiterhin ausgeschlossen ist.

Ich vermute, dass Du Deinen Kumpel falsch verstanden hast. Wenn er noch bei seinen Eltern lebt, bekommt er doch gar kein BAB.

Der Freibetrag bezieht sich auf Minijobs für Leistungsbezieher bis 25 Jahre. Nicht auf Ausbildungsvergütung. Es soll ein Anreiz für Junge Leute sein, arbeiten zu gehen. Deshalb der Freibetrag.