Seit April freiberuflich tätig in Ägypten. Lebensmittelpunkt und Eigentum in Deutschland. Steuer wird vom Auftraggeber in Ägypten bezahlt. Dennoch Steuern in D?

1 Antwort

Es wäre schön, wenn Du die Möglichkeit des Feldes "Details hinzufügen" genutzt hättest.

Du lebst in Ägypten? Also hast Du dort einen Wohnsitz. Demnach bist Du ab diesem Jahr in Ägypten unbeschränkt steuerpflichtig.

Hast Du bis März in Deutschland gelebt? Dann bist Du in diesem Jahr auch noch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (ggf. Wegzugbesteuerung).

Du hast Eigentum in Deutschland? Einen bei Deiner Bank eingelagerten  Goldbarren? Oder ein Haus bzw. eine Eigentumswohnung? Ist das Immobilieneigentum (wenn vorhanden) vermietet? Dann wäre die Einkünfte in Deutschland zu versteuern.

Bleibt ein Wohnsitz in "D" bestehen?

Die freiberufliche Tätigkeit ist in Ägypten zu versteuern, weil dort die Betriebsstätte ist. Artikel 14 des DBA mit Ägypten.

Wieso zahlt Dein Auftraggeber in Ägypten Deine Steuern?

In 2016 könnten die Einkünfte in Ägypten in Deutschland noch dem Progressionsvorbehalt unterliegen (evtl. auch in weiteren Jahren, wenn Du in Deutschland weiter einen Wohnsitz hast).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986