Bettrücknahme bei Abholung?
Ich habe ein Bett verkauft, es wurde abgeholt, jedes einzelne Teil konnte voll angesehen werden und wurde dann bezahlt. Jetzt 1 Tag später meldet sich der käufer wegen Rücknahme des Bettes wegen angeblich verschwiegener mängel. Auf ein fehlendes Teil haben wir hingewiesen. Gilt gekauft wie gesehen oder muss ich es zurücknehmen? Danke
3 Antworten
Wurde Sachmängelhaftung via Verkaufsanzeige bzw. schriftlichem Kaufvertrag ausgeschlossen?
Ich würde mich auf den Standpunkt .... gekauft wie gesehen ..... stellen.
Um was für verschwiegene Mängel soll es sich denn konkret handeln? Und waren diese tatsächlich vorhanden und bei der Besichtigung als Mängel auch ersichtlich? Wenn man diese erst beim Aufbau feststellen kann, dann müsstest du zurücknehmen. Ansonsten gilt gekauft wie gesehen.
Gekauf wie gesehen!
Was nicht ausschließt, dass wenn ihr was nicht erzählt habt, eine arglistige Täuschung vorliegen könnte!