Betriebskosten beim Nießbrauch?

3 Antworten

Du kannst zunächst in der Nießbrauchsurkunde nachlesen, welche Rechte und Pflichten er und Du haben. Ohne die Urkunde zu kennen, ist für uns Rätselraten angesagt oder?

Um einen Titel zu bekommen, muss auch die Urkunde vorgelegt werden. Also lies bitte jetzt mal nach.

Der Nießbrauch ist mit Sicherheit durch notariell beurkundete Vereinbarung bestellt worden. Deren Inhalt kennen wir nicht und ich habe die Befürchtung, dass Du auch noch nie einen Blick da hinein geworfen hast.

Wenn die Situation so anspannt ist, wirst Du einen Vollstreckungstitel nicht per Mahnverfahren erwirkt bekommen. Das wird nur im streitigen Verfahren entschieden werden. Wenn der Kläger da nicht detailliert seinen Anspruch begründen kann geht er mit fliegenden Fahnen unter. Der Blick in die besagte Notarurkunde bleibt Dir also nicht erspart. Wenn Deine Ansprüche begründet sind, erhebst Du dann eben Klage.

Wenn Du den Nießbraucher los werden willst, könntest Du zum Beispiel in den Nießbrauch vollstrecken. Weitere Möglichkeiten könnten sich aus der Bestellungsurkunde ergeben.

Es ist schon verwunderlich ein Niesbrauchrecht für jemanden einzurichten und ihn von den Unterhaltskosten auszunehmen.

Ungeachtet davon ist der Niesbrachnehmer verpflichtet seine Nebenkosten selbst zu tragen. Ein Gegenrechnen mit Reparaturkosten geht schon mal gar nicht, denn Du bist der Eigentümer und hast diese dann auch in Auftrag zu geben. Wenn er den Auftrag zu Reparaturen Ohne Deine Zustimmung erteilt, dann hat er diese auch selbst zu tragen. Somit kannst Du für nicht gezahlte Nebenkosten einen Titel gegen ihn erreichen. An Reparaturen bist Du nur verpflichtet, das Notwendigste auszuführen um die Bewohnbarkeit zu erhalten. Vielleicht macht dieses Verhalten ihn auf Dauer mürbe.

Als Tochter kannst Du auch Pflegekosten für die Pflege der Mutter aus der Erbmasse einfordern - das würde ich ebenfalls tun.