Betreutes wohnen Mietrecht GTHG?
Habe einen Mitbewohner mit Schizophrenie er ist vor 4 Monaten eingezogen. Hat seine Tabletten abgesetzt und und hat sein Zimmer verwahrlosten lassen essen anbrennen lassen wegen Laute Musik Polizeieinsatz(1. Mal abgeauchen dich in seinen Zimmer eingeschlossen 2. Mal abgehauen weil er Post Zuhause vermutete.
Habe mit ihn auch DVD in Wohnzimmer geschaut dabei hat er sich auffällig oft in die Hose gefasst ist dann aufgestanden und im Zimmer herum gelaufen und hat sich sehr Lage in die Hose gefasst als wenn er sich befriedigt und dann ist er zu mir auf dem Sofa immer näher gekommen und meine mein t hirt wäre wunderschön und berührte mich mehrmals. Ich konnte in dem Moment nicht nein sagen, habe dann als er wieder aufgestanden ist die DVD vor vorgespult dann hat er gesagt der Film war langweil ind ist dann in sein zimmer
Meine sorge ist jetzt das er wieder zurück kommt nach seinen Klinik Aufenthalt. Eine Abmahnung von der Vermietung hat er schon. Könnte ich was machen das er nicht wieder kommt vielleicht Anzeige sexuelle Belästigung wie ich beim DVD schauen beschrieben habe oder irgend was anderes bin auch seit dem er hier wohnt wegen zu hohem Blutdruck in Behandlung und kann Hund fressen zur Zeit nicht mehr als Alltagsbegleiter arbeiten.
Die Polizei hat sein Zimmer auch versiegelt nach dem er aus der Klinik abgehauen ist weil sie sein Zimmer aufbrechen musten so sah es aus bevor die Polizei das Zimmer aufgebrochen wurde er hatte verlassen mit weit offener Tür und hier ein paar Bilder
1 Antwort
das würde ich auf jeden Fall mit deinem Ansprechpartner bei der Einrichtung zu besprechen, in der du untergebracht bist. Momentan sind das ja keine Zustände, in denen man sich wohlfühlt und einem halbwegs geordnetem Leben nachgehen kann. Ebenfalls solltest du mit der Institution sprechen, die zurzeit deine Unterbringung (Miete) in der Einrichtung zahlt. Hier wäre der Träger als Vermieter aufzufordern, einen für dich vernünftigen Gebrauch der Wohnung herzustellen. Schließlich bekommt er dafür Geld
Reicht es nicht schon aus, dass du offensichtlich Stressreaktionen zeigst und Angst hast? Wenn du schon in Behandlung bist, würde ich das vorlegen. Das Verhalten mit der Selbstbefriedigung vor deinen Augen finde ich widerlich. Du kannst das natürlich auch zur Anzeige bringen, wenn du dich belästigt fühlst dadurch. Es wird wahrscheinlich schwer, ihm das nachzuweisen, aber für den Träger kann das dennoch ein entscheidendes Kriterium sein, um den Mitbewohner rauszuschmeißen. Von Bekannten weiss ich, wie ewig man auf Wartelisten für betreutes Wohnen steht, da wäre so manch ein anderer wirklich dankbar für den Platz
Also der Träger und Betreuung Miete die göttinger Werkstätten und wie ich die kenne ma hen die sich das immer sehr einfach. Da müsste ich erst angegriffen oder bedroht werden