Kann ich als Ersatzbetreuer Fahrtkosten beim Gericht geltend machen?

3 Antworten

Ich denke, weiss aber nicht genau, die Pauschale wird vom Amt finanziert, über die Pflegeversicherung.Es sind ja keine Riesen-Beträge, die den Betreuern als Aufwandsentschädigung zuteil werden, Alles, was über die Pauschale hinaus geht, wird so, wie ich den Text verstanden habe, nicht vom Amt ersetzt, ginge also auf Deine Kappe....

Soweit ich informiert bin...gibt es für den Betreuer eine Jahrespauschale als Betreuer, also eine Aufwandsentschädigung.https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Aufwandspauschale

Wenn Du offizieller Ersatzbetreuer bist, bist Du vom zuständigen Amtsgericht dazu ernannt worden und hast darüber ein Dokument. Ruf beim Betreuungsgericht an und frag, wer die Kosten übernimmt.

Ich weiss nicht, ob es einen "Ersatzbetreuer" als Solchen gibt. Ich kenne es so,ich bin Betreuer meiner Eltern, dass der Betreuer entweder durch das Amtsgericht ernannt wird oder die Betreuten,sofern sie dazu in der Lage sind, den Betreuer selbst bestimmen und dies dann durch einen Notar bestätigt wird. So ist es in meinem Fall abgelaufen. Durch meine Eltern wurde ich als Betreuer benannt und übernehme im Fall der Fälle die komplette Versorgung und Erledigung der Amtsgeschäfte meiner Eltern. Die vorherigen Betreuer wurden aus der Liste gestrichen. Ich trete aber nicht als Ersatzbetreuer auf.

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