Besteuerung bei wechselndem Wohnsitz in 3 Ländern

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 Nach meinem Verständnis der Versteuerung des Einkommens, sollte ich damit nur für August bis Dezember eine deutsche Einkommenssteuer zahlen müssen, während mein Schweden-Gehalt in Schweden und mein Schweiz-Gehalt in der Schweiz versteuert wird.

Das Steuerrecht hat ein grundsätzlich anderes Verständnis.

  Aber ist dies auch richtig? Meine Steuersoftware sieht diesen Fall nicht mal vor und liefert mir Fehlermeldungen.

Damit dürfte die übliche Steuersoftware auch überfordert sein. Alternative:  www.elster.de  für die Besteuerung soweit sie Deutschland betrifft.

Was Du mit Deinen bestimmt für Arbeit und Einkommen interessanten Umzügen produziert hast, ist ein mehrfaches an Zuzugs- und Wegzugsbesteuerung.

Was wir hier beurteilen können ist überwiegend die Besteuerung in Deutschland, es läßt aber auch Rückschlüsse auf die anderen Länder zu, weil sich die Dinge sehr ähneln.

Deutschland:

Du hast in 2014 einen Wohnsitz in Deutschland gehabt und bist damit unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Diese unbeschränkte Steuerpflicht bezieht sich auf alle Einkünfte (Welteinkünfte), womit die aus der Schweiz und aus Schweden eingeschlossen sind.

Nach § 49 EStG unterliegen diese aber nur dem Progressionsvorbehalt gem. § 32 b EStG.

Also, nehmen wir an, Dein Einkommen aus deutschland ergibt ein zu versteuerndes Einkommen von 20.000,- Euro.  Die Einkünfte aus der Schweiz und Schweden (nach deutschen Besteuerungsgrundlagen berechnet) noch mal 25.000,-. Dann würde man in der Tabelle mit 45.000,- ablesen. Gibt ca. 11.400,- Steuer = ca. 25 % incl. Soli. 

Mit diesen 25 % werden dann Deine in Deutschland erzielten Einkünfte besteuert, also Steuer ca. 5.000,-. Das würde übrigens bei meinem Zahlenbeispiel auch ziemlich genau dem Lohnsteuerabzug von 20.000,- zu versteuerndem Einkommen entsprechen. Gäbe sogar eine kleine Erstattung.

In den anderen Ländern wird etwa ähnlich gerechnet.

Damit soll verhindert werden, dass man sich in 2, oder wie bei Dir 3 Ländern, die Grundfreibeträge holt.

Auch wenn die Frage jetzt schon eine Weile her ist, dachte ich mir, dass es für eventuell interessierte zukünftige Leser interessant wäre zu wissen wie die Sache nun ausgegangen ist. Nach der hier erhaltenen Antwort war ich immer noch etwas skeptisch und habe mich mit dem Finanzamt in Verbindung gesetzt, um für endgültige Aufklärung zu sorgen. Dort wurde mir gesagt, dass in meinem Fall (d.h. nur 5 von 12 Monaten in Deutschland gelebt und gearbeitet) meine Besteuerung (in Deutschland) auch nur in diesen 5 Monaten relevant ist. In den restlichen Monaten zahle ich meine Steuern in der Schweiz bzw. in Schweden. Entsprechend hatte ich das dann auch in meiner Steuerklärung berücksichtigt. Nach einigen Wochen kam jedoch die Nachfrage vom Finanzamt nach meinen (mutmaßlich nicht relevanten) Lohnabrechnungen aus der Schweiz und aus Schweden. Diese reichte ich dann entsprechend nach. Vor einer Woche ist schließlich mein finaler Steuerbescheid eingegangen, in welchem sich dann nochmal endgültig bestätigte, was mir zuvor schon vom Finanzamt mitgeteilt worden war: ich habe in Deutschland nur für 5 Monate Steuern gezahlt, in denen ich auch in Deutschland gearbeitet habe und gemeldet war. In den anderen Monaten habe ich meine Steuern in Schweden / in der Schweiz gezahlt.

Die genauen Hintergründe (wie dieses Szenario nun zustande kam) habe ich allerdings noch nicht begriffen und ich kann daher nur für diesen einen speziellen Fall sprechen. So wie es aussieht hätte sich die Situation grundlegend geändert, wenn ich 6 Monate in Deutschland gearbeitet+gelebt hätte.

Ich hoffe diese Antwort ist eventuell für andere Leute in der Zukunft hilfreich.

Wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat, ist man mit seinem gesamten Einkommen hier steuerpflichtig.

Aber Einkünfte können durch DBA, oder §49 EStG freigestellt sein.

Dann unterliegen die aber dem Progressionsvorbehalt.