Besteht bei ausständiger Pacht die Möglichkeit der Pfändung der Arbeitsmaschinen des Pächters?

1 Antwort

Arbeitsgeräte zur Erhaltung der Einnahmen unterliegen tatsächlich einem besonderen Pfändungsschutz.

Auf der anderen Seite ist das Vermieterpfandrecht ein sehr weitereichendes und gewährt dem Vermieter bei Eröffnung des Konkursverfahrens ein Aussonderungsrecht.

Dein Bekannter soll sich anwaltlich beraten lassen, der Klage auf herausgabe ruhig entgegen sehen und ggf. ein Konkursverfahren beantragen, denn dann kann er auf jeden Fall aussondern, also für sich verwerten lassen.