Beratungshilfeschein und trotzdem rechnet der Anwalt Beratungsgebühren ab?
Ich habe eine Anwältin in Sachen Privatinsolvenz aufgesucht. Sie meinte, ich solle einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen. Gesagt, getan. Für die Erstberatung hat sie mir 80 Euro verlangt. Für den Beratungsschein nochmal 15 Euro. Jetzt hab ich noch einige Fragen und die Anwältin meinte, dass der Beratungsschein nur das Nötigste abdeckt und ich für jede weitere Beratung 80 Euro zahlen müsste. Laut der Rechtspflegerin deckt der Schein aber alles ab, bis die Sache erledigt ist.
Wie kann ich die Anwältin wechseln und ihr das Mandat entziehen? Ich bin stinksauer, zumal sie mir auch noch eine Honorarrechnung für das gerichtliche Verfahren in Höhe von 714,00 Euro incl. MWSt. geschickt hat. Geht das allen mit rechten Dingen zu. Ich war beim Gespräch nämlich etwas out of order und somit nicht wirklich auffassungsfähig. Könnte mir jemand sagen, ob die RA'in mit weitere Kosten in Rechnung stellen darf? Vielen Dank!
Gruß Laetitia
1 Antwort
Über den Beratungshilfeschein sind alle Tätigkeiten die im direkten Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren stehen abgedekt.
Sollte die Anwältin versuchen einen Mahnbescheid gegen Dich wegen besagter Forderung zu erwirken, so solltest Du einem solchen mit einem Widerspruch gegen die Forderung begegnen.
Ich würde mich eher mal beim Amtsgericht erkundigen, was zu tun ist , wenn eine Anwältin einen mit einem solchen Schein nicht die angemessene Hilfe zuteil werden lässt.
Kann ich meinen Beratungsschein zurückfordern und mir einen anderen Anwalt suchen?