Beinhlatet der Begriff "Kaufpreis" bei einem Kaufvertrag unter Vollkaufleuten die MwSt. oder nicht?

2 Antworten

Wenn umsatzsteuerpflichtige Kaufleute Verträge machen, ist m. E. die Steuer nicht enthalten.

Siehe hier auch die Kataloge von diversen Händlern (Printus, Schäfer, Werbeartikler) die sich an Unternehmer wenden.

Ausserdem rein rechtlich:

angenommen man einigt sich über einen Kaufpreis und vergißt dabei die Steuer zu behandeln, dann wären ja die Willenserklärungn die zum Vertrag führten, unbewußt ungleich gewesen.

Damit wäre dieser Vertrag latent ungültig.e Es kommt hoch bei Rechnungsstellung, weil der Lieferant eben nciht 4.000,- ink. Steuer, sondern 4.760,- inkl Steuer berechnet. Damit würde beim Empfänger das Recht entstehen vom Vertrag zurück zu treten, weil eben keiner zustande kam, denn es gab ja, keine übereinstimmenden Willenserklärungen.

Nur, nimmt der Kunde die Rechnung und die Ware an, dann hat er durch konkludentes Verhalten die Vertragsbedingung akzeptiert.

Hier bei der Sache mit der "MWSt unter Vorbehalt" hätte der Verkäufer auch gleich einhaken sollen.

Nein - unter Vollkaufleuten ist es üblich, dass die Mehrwertsteuer extra ausgewiesen wird.

Das gibt es gute Gründe für, einer ist ein möglicher Vorsteuerabzug. Dazu muss aber die Mehrwertsteuer auf der Rechnung extra angegeben werden.

In obigen Fall ist die Überraschung ziemlich unprofessionell oder Dummheit. Wer als Kaufmann Geschäfte abwickelt, sollte eigentlich wissen wie Angebote und Rechnungen aussehen. Bei Vollkaufleuten ist davon auszugehen, dass sie nicht Endverbraucher sind, sondern die Ware weiter verkaufen.