Beim klauen in Frankreich Disneyland erwischt worden?
Ich brauche Hilfe und bin total verzweifelt.
Mein rechtliches Anliegen:
Ich wurde beim stehlen in Frankreich im Disneyland erwischt. Ich habe das Diebestgut (Merchandising Artikel)(Wert schätze ich auf höchstens 120€??) direkt zurück gegeben und war auch kooperativ. Der Ladendetektiv der mich erwischte und stellte sagte etwas von Polizei. Werde ich nun angezeigt? Mit welcher Strafe kann ich rechnen? Ich habe keinerlei Vorstrafen oder sonst war ich der Polizei je negativ aufgefallen. Ich bin Ende 20. deutscher Staatsbürger. Muss ich, wenn eine Anzeige gegen mich gestellt wird zur Polizei eine Aussage machen oder kann ich dies auch schriftlich tun? Oder kommt ein Anhörungsbogen wo ich die Tat zugeben muss und bekomme dann nur schriftlich eine Strafe in Form von Tagessätzen? Meine Frau war an diesem Tag mit dabei, war aber ahnungslos und hat nichts gestohlen. Wird diese als Zeuge vorgeladen? Ich habe große Angst weil sie von der ganzen Tat nichts mitbekommen hat und ich es auch gerne dabei belassen würde, weil es mir unglaublich peinlich ist. Sie wurde vom Detektiv kurz durchsucht, aber konnte in keinerlei Hinsicht belangt werden. Sie musste auch, wenn ich mich richtig erinnere, keine Personalien abgeben. Da unsere Englischkentnisse sehr begrenzt sind, hat sie nicht wirklich verstanden worum es sich bei der Aktion gehandelt hat. Ich habe bereits einen Brief per Einschreiben an das Disneyland geschrieben, in dem ich mich in aller Form für mein Vergehen entschuldigt habe. Trotzdem bleibt die Angst, weil ich davon ausgehe das die Polizei bereits informiert wurde. Es dauert ja auch ein paar Tage bis der Brief dort ankommt weil wir ja wieder zu Hause sind. Ich kenne mich auch nicht mit dem Strafmaß von Frankreich aus und habe somit noch mehr Angst das ich deutlich härter als hier in Deutschland bestraft werde. Es liegen laut Detektiv Videoaufnahmen der Tat vor. Ich weiß natürlich das es eine überaus große Dummheit war. Daher habe ich auch die Entschuldigung verfasst, weil mein Gewissen mich plagt. Ich habe natürlich nun aber sehr große Angst das meine Frau von der Sachen erfährt, weil sie bei der Tat zwar nicht mitgemacht, aber eben zufällig mit dabei war. Sie war aber nicht bei der Tat selbst dabei, sondern an einer anderen Stelle in dem Laden. Werde ich nach deutschem oder französischen Gesetz bestraft? Muss ich ins Gefängnis?
Bitte helfen Sie mir
3 Antworten
Wenn der Ladendetektiv deine Personalien aufgenommen hat und den Diebstahl zur Anzeige bringt, wirst du abwarten müssen, welches Schreiben von der französischen Behörde kommt. Die Rückgabe des Diebesguts ist selbstverständlich, da du ja in flagranti erwischt wurdest. Das alleine hat mit Sicherheit keine strafmildernde Bedeutung. Und eine Entschuldigungsschreiben auch nicht (Papier ist geduldig). Wenn du die Anklage bekommst, solltest du dir einen entsprechenden Anwalt suchen.
Tut mir leid, dass du da durchmachen musst. Ich bin kein Anwalt, aber vielleicht könntest du dich mal mit einem in Verbindung setzen, um das genauer abzuklären. Hoffentlich bleibt die Sache nicht allzu krass für dich.
Mickey Maus wird sehr sauer sein und besonders Dagobert Duck, würden bei 10 Millionen Besuchern 2022 je 12O€ gestohlener Warenwert anfallen , wäre das ein Schaden von 1.2000.000.000 = 1 Milliarde, 200 Millionen Euro Schaden
Dieses wird Dir eine Strafanzeige einbringen , Schadensersatz und weltweites Hausverbot bei Disney World.
Einen Diebstahl .zu begehen in solch einer Kulisse zwischen all den Kindern ist kriminell
Ich würde an Deiner Stelle Kontakt mit dem Auswärtigem Amt aufnehmen oder der Deutschen Botschaft in Paris und fragen , ob Du anwaltliche Vertretung benötigst
Der Diebstahl wird mit bis zu drei Jahren emprisonnement (Freiheitsstrafe) oder 45.000 € amende (Geldstrafe) bestraft.
https://de.m.wikipedia.org › wiki
Diebstahl (Frankreich) - Wikipedia"Droht mir denn eine Gefängnisstrafe ?"
Das müsstest Du dann mal in einem französischen Forum fragen.
Danke für deine Antwort, ich weiß durchaus das es eine sehr dumme Aktion war. Ich verstehe auch immer noch nicht was mich dazu verleitet hat. Ich habe wie gesagt ein sehr schlechtes Gewissen und daher auch die Entschuldigung verfasst und heute per Einschreiben hingeschickt. Es geht mir auch nicht um eine Minderung des Strafmaßes, sondern um mein schlechtes Gewissen, auch wenn mir das sicher niemand glauben wird.
Droht mir denn eine Gefängnisstrafe ?