Bei Rot geblitzt in Probezeit. Was passiert jetzt genau?

3 Antworten

Ich hab hier auch viel von Trickserein gelesen, dass du Mutter es doch auf sich nehmen könnte oder sonst wer.

Schmunzel - Du dürftest alleine altersmäßig kaum mit der Mutter verwechselt werden können. Und warum sollte die Mutter die Folgen dieses Rotlichtverstoßes auf sich nehmen - behaupten nicht zu wissen, wer gefahren sei - um dann folgend über lange Zeit ein Fahrtenbuch führen zu müssen? Mal davon abgesehen, dass man das auch aus "strafbare" Verhaltensweise einstufen kann.

Ansonsten lasse Dich rechtlich beraten - bringen wird es vermutlich nichts - außer zusätzlichen Kosten.

Ein Widerruf kannst du vergessen. Den Begriff gibt es in dem Zusammenhang nicht.

Einen Einspruch gegen den gegen dich erlassenen Bußgeldbescheid mit der Begründung der hinter mir hätte nicht rechtzeitig bremsen können, ist auch Schwachsinn, außer er wurde auch geblitzt. Denn falls nicht, konnte er ja bremsen. Die 4 Meter extra wären locker drin gewesen, denn eine Ampel zeigt mind. 2 Sekunden gelb, in denen das anhalten gefahrlos möglich ist.

Jetzt zum praktischen. Auf den Zeugenfragebogen muss die Halterin nicht reagieren. Wird danach ein Bußgeldbescheid erlassen, soll sie Einspruch erheben und nur sagen, dass sie älter als auf dem Bild sei und es nicht gewesen sein kann. Dann sollte man aber damit rechnen, dass jemand vorbei schaut und die Mutter direkt anspricht oder Nachbarn befragt. Ab da wird es ggf. eng.

Vorallem sollten es keine 2 Punkte sein, wenn es zeitlich so knapp war...

Wurde der "Drängler" denn auch geblitzt?

Und die Chance bezüglich eines Widerrufs sehe ich bei genau NULL!