Bei Bank abgegebener Scheck ist verloren gegangen Wer haftet?

2 Antworten

Ich kenn das nur so, dass bei einem Schaden der Verursacher haftet bzw. seine Versicherung.

Du hast den Scheck eingereicht? Dann willst Du sicher auch die Kohle auf Deinem Konto sehen?

Lege den Einreichungsbeleg vor und mach den Schlunzen Feuer unterm A....!

Bevor man über Haftung redet muss man erst einmal einen Schaden haben.

Ein Scheck ist immer nur erfüllungshalber vergeben und nicht an Erfüllungsstatt.

Will meinen: Die Schuld ist erst getilgt wenn der Scheck eingelöst worden ist, was ja nicht geschehen ist.

Der Schuldner ist daher weiterhin zur Zahlung verpflichtet.

Den verlorenen Scheck kann man durch Aufgebotsverfahren für ungültig erklären lassen.

Nur für den Mehraufwand stellt sich die Frage der Haftung.