Ausfuhrkennzeichen im Auftrag eines Freundes?

1 Antwort

Alle Informationen findest du auf der Internetseite deiner und auch auf der jeder anderen Zulassungsstelle. Wenn du das Auto auf den Namen einer anderen Person zulassen möchtest, brauchst du deren schriftliche Vollmacht. Das Ausfuhrkennzeichen gibt es nur an der zuständigen Zulassungsstelle. Das Kurzzeitkennzeichen gibt es neben der zuständigen auch bei der Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeugs.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Kfz-Meister