Auftrag im Ausland. Mwst. ja oder nein?
Hallöchen!!
Also ich habe eine Künstlervermittlungsagentur. Wir haben jetzt einen Kunden der in Shanghai sitzt und Tänzer bei uns buchen möchte. Wenn ich jetzt am ende die rechnung stelle, muss ich dann 19% mwst. mitberechnen oder fällt das weg, da der kunde Chinese ist und nach chinesischem recht zu versteuern hat? Ich weiß das es früher so war. Man hat die rechnung dann ohne Mwst. gestellt. Aber vielleicht hat sich da ja was geändert...
Das wäre super wenn mir jemand weiterhelfen kann. Danke
1 Antwort
Die Antwort ist sicherlich zu spät, aber für andere mit ähnlichen Situationen bestimmt interessant:
- Die Leistung wird in China erbracht, der Auftraggeber ist ein chinesisches Unternehmen, daher ist die Umsatzsteuer-Pflicht in China;
- Man soll eine Netto-Rechnung schreiben, der chinesische Auftraggeber behält die Umsatzsteuer(aktuell 5%) und die Zuschläge(10-12% von Umsatzsteuer) ein und führt diese bei chinesischen Steuerbehörde ab;
- Wichtig dabei ist, dass der chinesische Auftraggeber auch die entsprechende Steuernachweise in Original abgeben muss;
- Außer den Umsatzsteuern muss der Auftraggeber noch die Gewinnsteuer pauschal einbehalten, aktuell beträgt es 3.75-10% je nac Branche vom Umsatz;
- Der Tänzer muss sein Einkommen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen auch in China versteuern.