Handwerkerleistungen von Subunternehmern in Spanien, Rechnung mit oder ohne MwSt ?

1 Antwort

Wenn man so eine Umsatzsteuerfrage lösen will, muss man zuerst den Ort der Leistung kennen. Der richtet sich aber unter anderem nach der Art der Leistung und nach dem Status des Leistungsempfängers.

Bei der Leistung von dir an denjenigen, für den du in Spanien etwas abdichten sollst, dürfte es noch einfach sein. Es handelt sich wohl um eine Leistung
im Zusammenhang mit einem Grundstück, welche nach § 3a (3) Nr. 1 UStG dort ausgeführt wird, wo sich das Grundstück befindet. Dieser Umsatz würde demzufolge nicht der deutschen Umsatzsteuer unterliegen. Wird dennoch mit deutscher Umsatzsteuer abgerechnet, so wird die Umsatzsteuer nach § 14c UStG (Unberechtigter Ausweis der Steuer) geschuldet. Soweit also kein Problem, wenn der andere bezahlt.

Bei dem Subunternehmer ist zwar der Status des Leistungsempfängers klar, nämlich "Unternehmer", also du. Aber es fehlt völlig die Angabe der Art der Leistung, so dass man eine Ortsbestimmung nicht durchführen kann. Und damit ist eine Antwort auf deine erste Frage nicht möglich.

Zur zweiten Frage:

Natürlich zahlt der deutsche Staat keine Umsatzsteuern aus, die der spanische Staat eingenommen hat. Hier wäre ohnehin zunächst zu prüfen, ob ein Fall des § 13b vorliegt und falls nicht, ob die spanische Umsatzsteuer im Umsatzsteuervergütungsverfahren erstattungsfähig ist.

Ob ein Fall des 13b vorliegt, hängt wieder davon ab, welche Leistung erbracht wird, weil davon die Ortsbestimmung abhängt.