Grundsicherung+Erwerbsunfähigkeitsrente - Anwaltskosten und welcher Anwalt?

2 Antworten

  • Anklagen kann nur die Staatsanwaltschaft in strafrechtlichen Sachen. Dazu müsstest du jemanden bei der Polizei anzeigen.
  • Nach deiner Schilderung handelt es sich allerdings um eine zivilrechtliche Angelegenheit.
  • Dein Weg sollte zum für dich zuständigen Amtsgericht führen zwecks Beratungshilfeschein. Einkommensnachweise mitbringen. Da du bedürftig bist wird der Antrag wohl bewilligt.
  • Mit dem Schein zum Anwalt. Erstberatung gibt es dann für maximal 10,- €.
  • Wenn du prozessieren musst hilft dir der Anwalt bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe.
  • Prozesskostenhilfe wird bewilligt wenn du weiterhin bedürftig bist und die Klage Aussicht auf Erfolg hätte.

Bekommen wir mit Sicherheit einen Kredit, wenn wir das Haus als Sicherheit haben?

Die meisten Deiner Fragen sind Dir ja schon beantwortet worden und das sehr ausführlich und sorgfältig. Nur zu dem da oben möchte ich noch etwas schreiben: Wir wissen ja nicht, um was für ein Rechtsproblem es denn überhaupt geht. Da kann Dir so pauschal keiner Ratschläge geben. Mit Beratungsschein bist Du aber ohnehin nicht Anwalts Liebling. Da mußt Du nehmen was da kommt!