Anrechnung einer Witwenrente auf die eigene Beamtenpension

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Eine pensionierte Realschullehrerin (A 13) erhält zu ihrer Pension zusätzlich nach dem Tod ihres Mannes (A 14) ein ungekürztes Witwengeld (1. Beispiel). Die Pension wird gekürzt um den Betrag, um den das Gesamteinkommen (Witwengeld zusammen mit Pension) die folgende Höchstgrenze überschreitet: 75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge des Verstorbenen, mindestens eigenes Ruhegehalt zuzüglich 20 % des Witwengeldes – Höchstgrenze

Weiter geht`s hier:

http://www.sbr-neustadt.de/ruhegehalt-plus-witwengeld.pdf