Pension bei Beamten im Ruhestand

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Mir ist deine Frage hinsichtlich der Einstufung nicht klar ?

Wenn ein Beamter in den Ruhestand versetzt wird, erhält er von seinem Dienstherr entsprechend der zurückgelegten Zeiten eine Berechnung über seine Versorgungsbezüge. Die Besoldungsgruppe bzw. Stufe wird dann eingefroren.

Eine Änderung könnte allerdings dann möglich sein, wenn ein dienstunfähiger Beamte in den Ruhestand versetzt wird und später wieder dienstfähig wird und weitere Zeiten als aktiver Beamter tätig ist. 

Beim Beamten gibt es ja unterschiedliche Arten des Ruhestands.

Einstweiliger Ruhestand nur mal als Beispiel, wenn z. B. die Bundesregierung jemanden auf Zeit aussortiert, oder die Bundeswehr einen General kalt stellen will.

Dann wegen eines Grundes, der für einen normalen Arbeitnehmer zu einer zeitweiligen Erwerbsunfähigkeitsrente führen würde.

Und dann eben die normale Alterspension.

Wohl auch der einstweilige Ruhestand ohne Bezüge, wenn ein Beamter z. B. in den Bundestag kommt.

Wie die Bezüge jeweils zu berechnen sind, weis ich nicht, aber immer sind sie als Bezüge aus einem Dienstverhältnis/früherem Dienstverhältnis normal der Lohnsteuer zu unterwerfen.

Bei Versorgungsbezügen gibt es aber keinen Arbeitnehmerpauschbetrag, aber dafür einen Versorgungsfreibetrag und einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Danke,

mal wieder ausführlich und nachvollziehbar erklärt !!

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