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Werkvertrag Selbstständigkeit? Meldepflicht Arbeitgeber?

Werkvertrag einmalige Einnahme Selbstständigkeit

Hallo, ich bin etwas verwirrt, was meinen Werkvertrag bei einer Stiftung angeht. Der Vertrag ging von November 2022 bis Ende diesen Monats und ich finde nun widersprüchliche Aussagen im Netz. Ich hatte dort keine laufenden Einnahmen, sondern werde im November je nach Anzahl der Follower bezahlt. Es werden ca. 4000 Euro einmalig sein, danach erlischt der Vertrag. Ich werde auch nur bezahlt, wenn alle 48 Beiträge erstellt wurden. Der Arbeitsaufwand betrug durchschnittlich 0,5 - 0,75 Stunden pro Woche. Mir wurde mitgeteilt vom Auftraggeber, ich müsste das ganze einfach nächstes Jahr bei meiner Steuererklärung angeben und weiter nichts tun. Ich habe nun jetzt aber Angst, dass ich mich hätte selbstständig melden müssen und großen Ärger bekomme, wenn ich meine Steuererklärung nächstes Jahr abgebe. Zudem habe ich Angst, dass ich rückwirkend selbstständig gemeldet werde, weil ich nicht wüsste welche Auswirkungen das auf meine Krankenversicherung oder andere Institutionen hätte.

Zudem habe ich bislang aufgrund keiner Einnahmen und keiner großen Zeitaufwendung meinem Minijob Arbeitgeber bislang nicht davon in Kenntnis gesetzt, da es ja keine Auswirkungen auf meine Arbeitszeit dort oder die Sozialversicherung hatte. Mein Arbeitsvertrag enthält auch keine Klausel, das ich das müsste. Dies möchte ich jetzt nachnehmen und über das einmalige Einkommen aufklären. Habe ich damit eventuell eine Meldepflicht verletzt, von der ich nichts wusste und von der auch nichts im Vertrag steht?

arbeitgeber, Finanzamt, Selbstständigkeit, Werkvertrag
Muss ich mich beim Finanzamt melden?

Hallo und Hilfe, ich sehe den Wald vor lauter Behörden und Ämtern nicht mehr. Also: Ich bin Student in NRW und beziehe BAföG. Nun habe ich die Möglichkeit bekommen für eine Einrichtung wissenschaftliche Interviews transkribieren zu können und dies wurde per Werkvertrag geregelt: so-und-so viele Stunden Interview müssen bis zum 15. März transkribiert werden und dafür bekomme ich einen festen Preis von 450€. Wenn dieser beendet ist, werde ich einen weiteren Werkvertrag für ein weiteres Interview unterschreiben usw usf.

Nun hat mir bereits die Dame von der Krankenkasse erklärt, dass sich dort nichts ändert, solange das Studium überwiegt, die BAföG Ansprechpartner wissen auch Bescheid, da ich aber nicht regelmäßig über 400€ verdiene, sollte es auch da keine Probleme geben.

Bleibt das große Mysterium Finanzamt. Der Antrag über freiberufliche Tätigkeiten hat acht Seiten und mir scheint, um da durchzublicken hätte ich noch ein eigenes Studium absolvieren müssen. Ich kann auch absolut nicht einschätzen, wie viel ich durch diese Arbeit verdiene. Es könnten in diesem Jahr noch 3 Interviews zu transkribieren sein, es könnten aber auch 30 sein. Das kommt drauf an, ob ein Transkriptionsstau vorliegt oder nicht. Zum momentanen Zeitpunkt kann ich dem Finanzamt nichts konkretes mitteilen, außer dass ich hin und wieder mal diese Werkverträge mache. Aber muss ich dafür schon diesen 8-seitigen Antrag ausfüllen? Oder reicht es wenn ich dem Finanzamt am Ende des Jahres mitteile, was ich im Jahr verdient habe!?

Finanzamt, Werkvertrag

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