Als Rentner - Gewerbe anmelden?

2 Antworten

Ich darf die absolutrichtige antwort des geschätzten Kollegen @EnnoWarMal etwas ergänzen.

Du betreibst mit dem Fotografieren kein Gewerbe, sondern einen freien Beruf.

Somit ist kein Gewerbe anzumelden, sondern die Einkünfte lediglich in der Einkommensteuererklärungen mit einer EÜR (Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung) zu ermitteln und über die Anlage "S" (und nicht "G" wie Gewerbe) in die Einkommensteuererklärung zu übernehmen.

Dazu eine Umsatzsteuererklärung.

Da Du vermutlich unter 17.500,- Euro Einnahmen bleibst, bist Du Kleinunternehmer und musst nur die erste Seite Ausfüllen (Name, Adresse, Vorjahreseinnahmen, Jahreseinnahmen).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
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@Andri123

Niemand hält ihn ab den Fragebogen zu steuerlichen Erfassung" auszufüllen und abzuschicken.

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Das ist kein Gewerbe, also muss auch keines angemeldet werden.

Wenn das so ist, wäre das Super. Nur wenn ich jetzt auf meiner Homepage Fotoshootings für Geld anbiete, kommt sofort die Frage ob ich auch ein Gewerbe angemeldet hätte, weil`s sonst Schwarzarbeit wäre. Daher bin ich jetzt ein wenig verunsichert!

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@Hotte207

Warum sollte das Schwarzarbeit sein?

Ich verdiene schon seit etichen Jahren mein Geld mit Selbständigkeit und habe immer noch kein Gewerbe angemeldet.

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