Stimmt es, dass man bei Gewerbeanmeldung automatisch IHK Mitglied werden muss?
Ich habe gehört, dass man bei Gewerbeanmeldung sofort Mitglied bei der IHK werden muss und demnach auch die Mitgliedsgebühren zu zahlen hat. Stimmt das? Es kann doch nicht sein, dass man zu einer Mitgliedschaft gezwungen wird, oder?
2 Antworten

Nein, nicht bei einer Gewerbeanmeldung. Nur Kapitalgesellschaften und Personen Handelsgesellschaften (OHG, KG) sind Zwangsmitglieder der IHK.
Bei Einzelunternehmen nur die, die sich ins Handelsregister eintragen lassen, weil sie ein Grundhandelgewerbebetrieben dessen Umfang einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfordert.

Nein! Leitsatz zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages. In der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages auf null liegt keine positive Feststellung der Gewerbesteuerpflicht, die nach § 2 Abs. 1 IHKG Tatbestandswirkung für die Festsetzung von Beiträgen zur Industrie- und Handelskammer hätte. Dazu wäre die Festsetzung eines positiven Messbetrages erforderlich
BVerwG, Beschluss vom 11.07.2011 - 8 C 23. 10; OVG Rheinland-Pfalz (Lexetius.com/2011,3639).Wie Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 46. 74 - BVerwGE 51, 169 [172] = Buchholz 401. 5 § 17a GewStG Nr. 2).