Als Diabetiker besondere Rechte?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn sie keine anerkannte Schwerbehinderung haben, haben Diabetiker auch keine besonderen Rechte wie z. B. auf Sonderpausen. Deshalb müssen sie ihre Tätigkeit wie vereinbart ausführen. In diesem Fall bleibt wohl nur die Möglichkeit, mit dem Chef über eine andere Tätigkeit zu sprechen.