Aktien und Fusionen

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Bei einer Fusion werden entweder alle Aktien der fusionierenden Unternehmen nach einem Schlüssel in Aktien des neuen, fusionierten Unternehmens getauscht (steuerneutral), oder durch eine Kapitalerhöhung durch Sacheinlage (die Aktien des zu typischerweise kleineren Unternehmens) und Tausch der Aktien werden neue Aktien eines der bestehenden Unternehmen an die Aktionäre des anderen angeboten. Üblicherweise erfolgt kurz darauf dann ein Delisting der alten Aktien.

Bei einer Übernahme erfolgt im Prinzip der gleiche Vorgang, nur sind die Machtverhältnisse im resultierenden Unternehmen ungleicher verteilt.

Vor einem Totalverlust steht man nur, wenn die Insolvenz eines Unternehmens eintritt, denn dann gibt es zunächst niemanden, der für den Wert der Anteilscheine steht und es droht ein Delisting ohne Kompensation.

Wird von einem Unternehmen (z.B. einer GmbH) die insolvente Hülle einer AG übernommen, so stehen den Altaktionären auch Anteile der neuen Gesellschaft zu, d.h. auch in diesem Fall gibt es keinen Totalverlust. Da dadurch die GmbH (nicht börsennotiert) zu einer börsennotierten Gesellschaft wird (also in den "Börsenmantel" der AG schlüpft), nennt man das auch Reverse IPO.