Abzüge auf dem Weihnachtsmarkt?

1 Antwort

Wenn Du ansonsten im laufenden Kalenderjahr keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen bist, so kann hier ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis begründet werden. ( Vertragsdauer von Anbeginn an auf max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt )

Das würde dann für Dich bedeuten, dass keine Sozialversicherungsbeiträge zu leisten sind und Du dann folgend ab Anfang Januar 2020 via vereinfachter Steuererklärung die Erstattung der einbehaltenen Lohnsteuer ( ca. 307 Euro bei einem brutto von 2400 Euro ) beantragen kannst.

Würde dann unterm Strich bedeuten, dass Du dieses Einkommen letztendlich brutto wie netto erhältst.