Ich bin freiberuflich und angestellt: was ist aktuell mein Haupt- und was mein Nebenarbeitsverhältnis?

2 Antworten

Eine freiberufliche selbständige Tätigkeit ist niemals ein "Arbeitsverhältnis", weder Haupt- noch Neben-...

Du hast nur ein Arbeitsverhältnis und dieses ist dann das Haupt-AV.

Danke für die Anwtort! Also ist die Steuerklasse 1 auf jeden Fall die richtige Steuerklasse für mich, da meine Anstellung mein Hauptarbeitsverhältnis ist, richtig?

Jedoch verdiene ich je gerade mehr durch meine Freiberuflichkeit, weshalb sie wohl als mein Hauptberuf anzusehen ist. Dann müsste ich wohl wieder über die Künstlersozialkasse die Renten-, Pflege und Krankenversicherungsbeiträge zahlen und nichtmehr über den Arbeitgeber.

Ich dachte "Hauptberuf" wäre das gleiche wie Hauptarbeitsverhältnis - ist es nicht?

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@Johannaa

Das eine ist halt Steuerrecht, das andere Sozialversicherungsrecht.

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Wie @Wassonst schon richtig schreibt, ist eine selbständige Tätigkeit kein Arbeits-, oder Anstellungsverhältnis.

Es kann eine selbständige Nebenbeschäftigung sein, oder aber auch Deine Hauptbeschäftigung.

Da bei einer selbständigen Tätigkeit kein Lohnsteuerabzug vorgenommen wird, kannst Du dort auch keine Steuerklasse haben. Steuerklasse 1 für die Anstellung ist vollkommen richtig.

Du hast aber ein ganz anderes Problem. DEine Anstellung reicht nicht für die Zahlung der Krankenversicherung. Auf Deine Gewinne aus der selbständigen Tätigkeit wirst Du Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung