Abgeltungssteuer mit einem ausländischen Broker?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst Dich nicht "um die Abführung der Abgeltungssteuer kümmern", sondern in Deiner Steuererklärung die im Jahr 2020 die erzielten Kapitalerträge angeben. Den Rest regelt dann das Finanzamt und der Freibetrag wird automatisch berücksichtigt.

Selbstverständlich kannst Du Verluste, die in der gleichen Kategorie angefallen sind, gegen entsprechende Gewinne aufrechnen. Was im Laufe des Jahres passiert, ist uninteressant. Es zählt das ganze Jahr kumuliert.

Ich persönlich würde nie einen ausländischen Broker nehmen, weil mir die Rechnerei viel zu umständlich wäre. Von einem deutschen Broker bekommt man die Zahlen für die Steuererklärung am Anfang des Jahres automatisch geliefert und muss die Zahlen nur noch übertragen. Auch evtl. "Verlusttöpfe" werden automatisch berücksichtigt.

Was dem Finanzamt "in der Regel" ausreicht, kann Dir niemand sagen, weil es dafür keine feste Regel gibt. Man kann seine Steuererklärung zunächst ohne Belege einreichen und dann entscheidet der Sachbearbeiter oder der Finanzamts-Computer, ob und wenn ja, welche Belege Du ggf. einreichen musst.

Ja, Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Aktien werden miteinander verrechnet. Sollten die Verluste die Gewinne überwiegen, dann werden sie sogar ins nächste Jahr vorgetragen.

In der Steuererklärung werden nur Summen eingetragen. Es kann aber gut sein dass das Finanzamt Deine Berechnung haben möchte, oder sogar die Buchungen des Brokers sehen will. In der Regel wirst Du Dir zumindest einen Ausdruck über die Geschäfte innerhalb eines Kalenderjahres machen können.