Abgehängter Hänger?

3 Antworten

was gilt als ausreichender Rangierabstand beim Parken? Die Gesetzgebung ist diesbezüglich wenig hilfreich, denn es existiert keine Vorschrift, wie viel Abstand genau Sie beim Parken zu anderen Fahrzeugen halten müssen. Ganz im Gegenteil – in § 12 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) findet sich sogar die Anweisung: „Es ist platzsparend zu parken […].” Gleichzeitig gelten aber auch die Grundregeln der StVO, laut denen jeder Verkehrsteilnehmer Rücksicht auf andere zu nehmen hat und diese nicht unnötig behindern darf. Es mag also stimmen, dass das Einhalten eines Rangierabstands nicht vorgeschrieben ist, doch ebenso wenig dürfen Sie andere Fahrzeuge einfach zuparken.

tellerchen  03.10.2023, 11:50
@tellerchen

es ist erlaubt, andere PKW zu fotografieren und beim Ordnungsamt hochzuladen, also ich würde das mal machen und gucken was passiert

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tellerchen  03.10.2023, 12:05
@tellerchen

ich wollte noch etwas ergänzen...wenn du eine Garageneinfahrt hast, und der werte Nachbar ggü auf der anderen Strassenseite parkt, so das du nicht mehr heraus kommst, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, der Mindestabstand von der Ecke deiner Einfahrt zum ggü liegenden Parkenden Auto muß mindestens 3 meter sein, ist der abstand zur anderen strassenseite weniger als 3 Meter, ist das Parken nicht erlaubt, bzw das parkende Auto muß so geparkt werden, das du aus der Hofeinfahrt herausrangieren kannst.

mich würde mal interessieren, welchen zweck deinen Nachbar dazu veranlasst, hat er Langeweile oder macht der sich einen Spaß daraus?

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Du wirst es hinnehmen müssen, denn es gibt keinen Paragrafen, daß man platzsparend parken muß!

"Er holt sich seinen Anhänger stellt ihn dann auf der Straße ab und fährt mit seinem Auto soweit davor das niemand nicht mehr dazwischen paßt"

Würde denn, sofern er näher am Anhänger parkt (mit ausreichend Rangierabstand), denn überhaupt noch einer vorm PKW parken können? Ich vermute mal "nein"!?!