520€-Job anrechnungsfrei?

2 Antworten

Wenn Deine Mutter Leistungen nach SGB II ( Bürgergeld ) erhält und Du mit ihr in einer BG ( wirtschaftlicher Abhängigkeit ) lebst - bedeutet das, dass neben dem Regelsatz für Dich auch Dein prozentualer Anteil an den Kosten der Unterkunft getragen wird.

Nach derzeitig noch geltendem Anrechnungsvorgaben bleiben soweit Du in einem Minijob arbeitest die ersten 100 Euro anrechnungsfrei, und vom Betrag darüberhinaus weitere 20% , mithin max. 184 Euro , der überschießende Betrag würde folgend auf Deinen Bedarf angerechnet werden und Deine Mutter erhielte geringere Leistungen seitens des JC.

Ab Anfang Juli ändert sich der Verrechnungsmodus - dann bleiben bei Schülern / Studierenden / Auszubildenden Einkommen aus Minijobs komplett anrechnungsfrei.

https://www.betanet.de/buergergeld-einkommen-vermoegen.html

Sorry, Blödsinn!

Du bekommst alles!

Nur bekommt Deine Mutter weniger, mit der Begründung, dass Du dich nun an deren Kosten beteiligen kannst!

Und das stimmt ja auch!